AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Himmelberger Zeughammerwerk Leonhard Müller & Söhne GmbH

I Angaben zum Unternehmen

Firma: Himmelberger Zeughammerwerk Leonhard Müller & Söhne GmbH
(nachfolgend auch „Müller“ genannt)
UID Nummer: ATU 581 980 79

Firmenbuchnummer: FN 119452 s
Zuständiges Gericht: Landesgericht Klagenfurt
Telefon: +43 4352 71131
E-Mail: office@mueller-hammerwerk.at
Zuständige Kammer: Mitglieder der WKO, Wirtschaftskammer Kärnten

II Geltungsbereich

Sämtliche durch Müller geschlossenen Rechtsgeschäfte (insbesondere Käufe und Verkäufe) erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hiervon auch nur in einzelnen Punkten abweichende allgemeine oder besondere Bedingungen eines Vertragspartners sowie Sonderabmachungen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und nur jeweils für den Einzelfall.

Bei wiederholten Rechtsgeschäften (laufende Geschäftsverbindung) genügt zur weiteren Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung.

III Vertragsabschluss

Alle Angebote von Müller sind unverbindlich und freibleibend. Insbesondere behält sich Müller das Recht vor, das jeweilige Angebot inhaltlich und dem Umfang nach zu verändern.

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag mit Müller kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag schriftlich, per Post, Fax, E-Mail oder mündlich (auch fernmündlich) angenommen wurde.

Erfolgt die Annahme des Auftrages durch Müller nicht ausdrücklich, sondern kommt es nur zur tatsächlichen Ausführung des Auftrages, ist der Vertrag mit Beginn der Ausführung des Auftrages zustande gekommen.

IV Preise

Alle Preise in Verkaufskatalogen für Händler sind Verkaufspreise in Euro exklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Im Preis nicht enthalten sind Kosten für die Auslieferung, Zölle, Gebühren und Abgaben. Sollten im Zusammenhang mit Lieferungen oder sonstigen Leistungen beispielsweise Zölle, Gebühren und Abgaben eingehoben werden, so hat diese, wenn im Vorhinein nicht anders vereinbart, der Auftraggeber zu tragen.

Ein eventuell vereinbarter Rabatt oder die Möglichkeit des Skontoabzuges werden gesondert auf der Rechnung vermerkt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf weitere Nachlässe welcher Art auch immer. Nichtvereinbarte Skontoabzüge werden zurückgefordert.

Die in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Preiskorrekturen aufgrund von Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse (zB Erhöhungen der Energiekosten, kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, Erhöhung der Preise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Erhöhungen sonstiger in der Preiskalkulation enthaltenen Entgeltkomponenten) sowie Korrekturen allfälliger Druckfehler bleiben jederzeit vorbehalten.

V Zahlungsbedingungen und Verzug

Die Zahlung wird spätestens 30 Kalendertage nach Eingang der Rechnung beim Besteller fällig, außer Abweichendes wurde schriftlich vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Müller über den Betrag verfügen kann. Wir behalten uns vor, Erstlieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, Abweichendes wurde von Müller ausdrücklich anerkannt oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt.

Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, durch die der Anspruch von Müller auf Zahlung des Kaufpreises gefährdet wird, ist Müller berechtigt, weitere Leistungen nur noch Zug um Zug gegen Zahlung oder die Leistung einer Sicherheit zu erbringen. Weitere gesetzliche Rechte gemäß § 1052 ABGB bleiben vorbehalten.

Jede Zahlung des Kunden darf zunächst auf die älteste Verbindlichkeit des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Verbindlichkeit bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen, verrechnet werden.

Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb des vereinbarten oder in den vorliegenden AGB enthaltenen Zahlungsziels vollständig leistet.

Im Verzugsfall ist Müller berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz – mindestens jedoch 10% p.a. – geltend zu machen, sowie die mit der außergerichtlichen Einmahnung und Geltendmachung entstehenden Kosten und den vorprozessualen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Sollte aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, die Auftragsabwicklung verzögert erfolgen, ist Müller berechtigt, die daraus entstehenden Un- und Mehrkosten jedenfalls zu verrechnen. Verzögert sich hingegen die Leistung aus Gründen, die in der Sphäre von Müller gelegen sind, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen und Müller vorweg zur Leistungserfüllung aufzufordern

VI Gefahrenübergang und Versand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung EXW (gemäß Incoterms 2020 bzw. der aktuellen Fassung) vereinbart. Liefer- und Erfüllungsort ist die Niederlassung von Müller in Frantschach-St. Gertraud. Dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten von Müller übernommen oder für den Kunden verauslagt wurden, oder wenn Teillieferungen erfolgen.

Ist Versand durch Müller vereinbart, steht Müller die Auswahl des Transportmittels und auch des Transportdienstleisters frei, soweit nicht in der Auftragsbestätigung eine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Mehrkosten für eine vom Besteller gewünschte besondere bzw. beschleunigte Versandart trägt der Besteller, auch wenn Müller die Transportkosten übernommen hat.

Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers.

Müller ist zu Teillieferungen befugt, soweit dies dem Besteller unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich der Mehraufwendungen zu verlangen. In diesen Fällen werden wir die Produkte auf Risiko des Bestellers lagern und dem Besteller die Lagerung in Rechnung stellen.

VII Lieferzeit

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt, und beide Seiten über die Bedingungen des Auftrags einig sind. Vereinbarte Liefertermine werden entsprechend herausgehoben.

Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch außerplanmäßige Probleme, die nicht durch uns verschuldet sind (Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffknappheit, Transportengpässe oder -hindernisse, Betriebsbehinderungen z.B. durch Feuer, Wasser und / oder Maschinenschaden oder andere von uns nicht zu vertretende Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Vorlieferanten, die nachweislich von erheblichem Einfluss sind), gehindert, sind wir verpflichtet, den Besteller zu informieren. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer des anfallenden Problems bzw. der Störung zu verlängern. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadenersatz unsere Lieferpflicht Weist der Besteller nach, dass die nachträgliche Erfüllung infolge der Verzögerung für ihn ohne Interesse ist, kann er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Dauert das Ereignis oder die Störung länger als einen Monat an, so kann Müller hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn wir unserer vorstehenden Informationsverpflichtung nachgekommen sind und soweit wir nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben.

VIII Rücktritts- und Kündigungsrechte

Wegen einer Pflichtverletzung durch Müller, die nicht in einem Mangel besteht, ist der Besteller nur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Müller die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

IX Sachmängel

Ist die gelieferte Ware oder das hergestellte Werk mangelhaft, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte nach folgender Maßgabe zu:

Müller ist berechtigt, entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Besteller mangelfreie Ware zu liefern. Der Besteller hat Müller hierfür die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Müller ist verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Stellt sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann Müller die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller die mangelhafte Ware auf Verlangen von Müller zurückzugeben.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

X Eigentumsvorbehalt

Müller behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen nebst etwaiger Kosten und Zinsen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

Der Besteller der Ware ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Nicht gestattet sind darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung.

Für den Fall des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Besteller in diesem Zusammenhang bestehende etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen in Ansehung des Liefergegenstandes unter Einhaltung der hierfür bestehenden Publizitätserfordernisse als zusätzliche Sicherheit im Voraus an uns ab.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Müller nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu beanspruchen.

XI Unterauftragnehmer

Müller ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte einzusetzen, soweit Müller keine höchstpersönlichen Leistungen schuldet.

XII Bildquellen, Markenzeichen und deren Rechte:

Bilder dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch Müller heruntergeladen und verwendet werden. Alle von Müller verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern und dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Müller heruntergeladen, kopiert und verwendet werden.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Müller die Eigentums- und Urheberrechte vor.

XIII Haftung und Haftungsbeschränkung

Beschädigte Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern die Beschädigung nicht schon bei der Versendung an den Auftraggeber nachweislich vorlag. Über die Bestimmungen der Gewährleistung hinaus ist die Haftung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangene Gewinne aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung. Weiters haftet Müller nicht für Schäden, die durch nachträgliche Änderungen an den gelieferten Waren durch den Besteller oder Dritte oder durch unsachgemäßen Gebrauch der Waren entstanden sind.

Ist ein Schaden sowohl auf unser Verschulden als auch auf ein Verschulden des Bestellers zurückzuführen, muss sich der Besteller sein Mitverschulden auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch nach § 1304 ABGB anrechnen lassen.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Inhabers, unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.

XIV Verjährung

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der Besteller von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

XV Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Sofern der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Müller sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Müller ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu klagen.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

XVI Datenschutz

Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten des Bestellers nach den Vorschriften des geltenden österreichischen Datenschutzrechts zu verarbeiten, zu nutzen und im Bedarfsfalle zu erheben. Der Besteller erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden, dass Müller – sowie alle mit Müller verbundenen Unternehmen und Erfüllungsgehilfen – dessen personenbezogene Daten (Name, Firmensitz, Adressen, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer etc.) und Bestelldaten für Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote, der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechte und der Rechte von Dritten im Rahmen der gültigen Gesetzeslage erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt.

XVII Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: Dezember 2021